§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen)
BerK 06.03.1996, GZ 1/8-BK/96
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der BW von seiner bisherigen Verwendung als Gruppenführer-Stellvertreter bei der Bundespolizei abberufen und ihm gleichzeitig in seiner Dienststelle ein Arbeitsplatz als Spezialsachbearbeiter übertragen.