§ 22 Abs 4 Z 2 WGG (Entscheidung des BG ua über Angemessenheit der Betriebskosten, Verfahren gegen die Bauvereinigung über Antrag eines oder mehrerer Mieter, Verständigung der anderen betroffenen Mieter durch Gericht, Gelegenheit auch dieser zur Teilnahme am Verfahren)