Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG (Kompetenz Bund - Länder; Allgemeines, Versteinerungstheorie; Besonderes, Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie Bundessache, Heranziehung des Art V KP zur GewO 1859, landwirtschaftl Verarbeitungsnebengewerbe und deren Betriebsanlagen nicht Bundessache, keine systematische Fortentwicklung)
Art 49a B-VG (Wiederverlautbarung; Identität der wiederverlautbarten Normen mit den szt erlassenen G-Normen)