Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Zuständigkeit des VwGH; keine Zuständigkeit zur Erlassung einer Verordnung)
Art 137-148 B-VG (VfGH, keine Zuständigkeit zur E über Säumnisbeschwerden)
Art 138 Abs 1 lit b B-VG (Kompetenzkonflikt, VfGH-VwGH, verneinender; Begriff; auch dann, wenn der VfGH niemals zuständig sein kann, wie bei Säumnisbeschwerden; weiter Begriff im Dienst der Schließung von Rechtsschutzlücken; Verneinung der Legitimation und der Zuständigkeit als „selbe Sache“)