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VfGH 27. 9. 1995, G 1256-1264/95 (RUNDFUNKRECHT)

JudikaturRUNDFUNKRECHTZfV 1996/1350ZfV 1996, 492

§ 20 Abs 1 RundfunkV (Antennenlagen; Aufbau und Funktionsweise entsprechend den anerkannten Regeln der Technik; nur zeitgleiche und unveränderte Zuführung der empfangenen Signale an die Empfangsanlagen; Verbot von aktivem Kabelfunk)

§ 24a Abs 1 RundfunkV (Kabeltextveranstaltungen; Verbreitung durch Inhaber von Bewilligungen für Gemeinschaftsantennenlagen)

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