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VfGH 10. 10. 1995, B 1722/94 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8ZfV 1996/1336ZfV 1996, 487

(Berücksichtigung der Privat- und Familieninteressen bei Versäumung der Antragsfrist nach § 6 Abs 3 AufG [idF vor der Nov BGBl 351/1995 ])

VfGH 10.10.1995, B 1722/94 und Folgezahlen

Sämtl Bf hatten zum Zeitpunkt der Stellung des A auf Verlängerung der Bew zum Aufenthalt in Österr über eine aufrechte AufenthaltsBew verfügt. Alle VerlängerungsAe wurden vom Inland aus gestellt, doch wurde nach Ansicht der Beh die A-Frist gem § 6 Abs 3 AufG versäumt.

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