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VfGH 4. 10. 1995, G 246/94 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6ZfV 1996/1333ZfV 1996, 487

Art 6 MRK (Verfahrensgarantien, „civil rights“; Auseinandersetzung um die Höhe von Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem WGG als „civil rights“; direkte Auswirkung derartiger Entscheidungen auch auf andere Mieter, daher Einhaltung der Verfahrensgarantien des Art 6 MRK geboten; kein Widerspruch der Bestimmung des WohnungsgemeinnützigkeitsG über die Form der Zustellung von Verständigungen des Gerichtes in derartigen Verfahren durch Anschlag im Stiegenhaus gegen das Recht auf ein faires Verfahren)

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