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VfGH 25. 9. 1995, B 1030/94, V 126/94 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6ZfV 1996/1332ZfV 1996, 486

Keine Verletzung

VfGH 25.09.1995, B 1030/94, V 126/94

Keine Bedenken gegen die Nichtöffentlichkeit der Verhandlung vor Ausschuss der Tir RA-Kammer in Angelegenheit Berufsunfähigkeitspension, da Vorbehalt Österr zu Art 6 MRK auch für Verf vor Tribunalen gilt (s Berufliche Vertretungen und freie Berufe).

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