§ 1 Abs 3 HSchG (Wahl von Organen der Österreichischen Hochschülerschaft; Hörer fremder Staatsangehörigkeit, passives Wahlrecht nur nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Vorschriften)
§ 1 Abs 3 HSchG (Wahl von Organen der Österreichischen Hochschülerschaft; Hörer fremder Staatsangehörigkeit, passives Wahlrecht nur nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Vorschriften)