§ 35 FrG (Zurückschiebung, Einreise unter Umgehung der Grenzkontrolle und Betretung binnen sieben Tagen, Zurückschiebung nur in Staat aus dem eingereist, Verweis auf § 10 FrPolG idF BGBl 190/1990 )
§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung; Ungarn, Verfolgungssicherheit)