Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip, Verordnung, Flächenwidmungsplan; Anforderungen an den Inhalt; Erkennbarkeit für jedermann; Verweis auf Außenmauern bestehender Gebäude)
- Flächenwidmungsplan der Gd Ludesch 1974 (Freiflächen, Bauerwartungsflächen; Flächen, auf denen sich ein Gebäude befindet, gelten als Wohngebiete, begrenzt durch die Außenmauern; mangelnde Erkennbarkeit)