§ 14 Vlbg RPG (Bauflächen; Kerngebiete, Wohngebiete, Mischgebiete und Betriebsgebiete festzulegen; fakultativ auch Einkaufszentren und Flächen für Ferienwohnungen)
§ 16 Abs 5 Vlbg RPG (Ödlandflächen, Festlegung im Flächenwidmungsplan; Verweis hinsichtlich nicht gewidmeter Gebiete auf Gefahrenzonenpläne bzw Bezugnahme auf Waldflächen ungenügend)