vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 28. 9. 1995, G 18/95 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 1996/1267ZfV 1996, 469

§ 18 Abs 3 AWG (Pflichten von Gemeinden und Liegenschaftseigentümern, vor Inkrafttreten des AWG zurückgelassene Sonderabfälle; Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers, für schadlose Behandlung zu sorgen, wenn Liegenschaft mit seiner oder seines Rechtsvorgängers Zustimmung für Sammlung und Lagerung von Sonderabfällen genutzt wurde; keine Gleichheitswidrigkeit dieser Verpflichtung, keine Verletzung des Eigentumsrechtes)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!