vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 23. 2. 1995, 93/18/0509 (ZIVILRECHT)

JudikaturZIVILRECHTZfV 1996/1265ZfV 1996, 468

§ 93 Abs 1 ABGB idF vor Nam RÄG BGBl 25/1995 (Ehegatten, gemeinsamer Familienname, keine Bestimmung vor oder bei Eheschließung, Name des Mannes; Ehrentitel, keine Ableitung; Namensbildung mit Präpositionen möglich)

§ 13 Abs 1 IPRG (Führung des Namens, Beurteilung, jeweiliger Personalstatut)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!