§ 2 Abs 1 ZDG (Zivildiensterklärung; verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht; Unzuständigkeit des VwGH)
VwGH 17.01.1995, 94/11/0383
Nach stRsp des VwGH kann ein Bescheid, mit dem eine ZD-Erklärung erledigt wird, nicht beim VwGH bekämpft werden, weil damit ein Abspruch über ein verfgesgew Recht erfolgt und demgemäß der VwGH zur E über eine Beschw gegen einen solchen B gem Art 133 Z 1 B-VG unzuständig ist (vgl VwGH 28.09.1993, 93/11/0149, und 31.05.1994, 94/11/0121). In den von der Zuständigkeit des VwGH ausgenommenen Angelegenheiten ist auch eine Säumnisbeschw nicht zulässig. Zurückw.