§ 31 Abs 3 erster Satz WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, unmittelbare Anordnung der Maßnahmen bei Gefahr im Verzuge, unverzügliches Durchführenlassen gegen Ersatz der Kosten)
§ 117 Abs 1 WRG (Entscheidung über Pflicht zur Leistung von Kosten, auch die Kosten nach § 31 Abs 3 erster Satz umfassend)