§ 4 Abs 2 VVG (Vorauszahlungsauftrag für Ersatzvornahme, wirtschaftl Lage des Verpflichteten erst bei Vollstreckung des Auftrages zu berücksichtigen)
VwGH 30.05.1994, 94/10/0077, 0078
Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gem § 4 Abs 2 VVG ist die wirtschaftl Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen. Dies hat erst bei Vollstreckung des Vorauszahlungsauftrages zu geschehen (Hauer/Leukauf, Hdb des Österr VerwVerf4, 1135, Nr 10; insb VwGH verst Sen 6. 6. 1989, Slg 12.942/A).