§ 22 Abs 1 ZustellG (Zustellnachweis; Unkenntnis vom Schriftstück wegen Sehbehinderung hindert Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht)
§ 71 Abs 1 lit a AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, keines, Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen starker Sehbehinderung)