- (Bescheid; rechtliche Konsequenzen der Normierung einer rückwirkenden Verpflichtung)
§ 62 Abs 4 AVG (Berichtigung von Bescheiden; [vorerst] maßgeblicher Wortlaut bei berichtigungsfähigem, aber noch unberichtigtem Schreibfehler)
§ 35 WehrG 1990 (Einberufung zum Präsenzdienst zu einem in der Vergangenheit gelegenen Termin; rechtliche Konsequenzen)