§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; erkennbar ungeeignete Vorgangsweisen, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis)
§ 17 Abs 1 ZustG (Hinterlegung beim zuständigen Postamt; Nachsendung nicht vorgesehen)
§ 17 Abs 3 dritter Satz ZustG (Hinterlegung, unwirksam bei vorübergehender Abwesenheit; keine bei berufl Abwesenheit von der Wohnung während des Tages)