§ 45 Abs 2 AVG (freie Beweiswürdigung; Beweisanträge; Grenzen weiterer Beweisaufnahmen)
VwGH 15.12.1994, 94/09/0116
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere BeweisAe nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die VerwBeh sich aufgrund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgeblichen Sachverhaltselemente machen konnte. Abw.