§ 67 c AVG (Maßnahmenbeschwerde; kein Erfordernis, in Beschwerde bestimmte Rechtsgrundlage anzugeben)
§ 88 Abs 1 SPG (Beschwerde gegen sicherheitsbehördliche Maßnahmen; kein eigenständiges Rechtsinstitut)
VwGH 24.02.1995, 94/02/0500
§ 67 c AVG (Maßnahmenbeschwerde; kein Erfordernis, in Beschwerde bestimmte Rechtsgrundlage anzugeben)
§ 88 Abs 1 SPG (Beschwerde gegen sicherheitsbehördliche Maßnahmen; kein eigenständiges Rechtsinstitut)
VwGH 24.02.1995, 94/02/0500