§ 68 Abs 1 AVG (Identität der Sache, Abstellen auf rk Vorbescheid ohne dessen sachliche Richtigkeit zu prüfen; Identität zwischen einem im öff Interesse ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag und einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung desselben Vorhabens)
§ 138 Abs 1 lit a WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, im öffentlichen Interesse gelegener impliziter Abspruch über Bewilligungsfähigkeit desselben Vorhabens)