§ 9 Abs 2 VStG (Verantwortlicher Beauftragter, Bestellung; Nachweis im Berufungsverfahren rechtzeitig, „alleinverantwortlicher Beauftragter und Bevollmächtigter“ für eine bestimmte Baustelle und demonstrative Ergänzung des Verantwortungsbereiches ausreichend, Anführung jeder einzelnen Anordnungsbefugnis nicht erforderlich)
§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG (Strafbestimmung)