§ 51c VStG (unabhängige Verwaltungssenate, Kammerzuständigkeit; Entscheidung durch Einzelmitglied)
VwGH 21.03.1995, 94/09/0048
Gem § 51c VStG entscheiden die UVS über Berufungen durch Kammern, die aus drei Mgl bestehen, wenn aber im angef B weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, durch eines ihrer Mgl.