§ 9 Abs 1 VStG (Verantwortlichkeit, nach außen zur Vertretung berufener Geschäftsführer einer GmbH, sofern nicht in der VerwVorschrift anderes angeordnet; handelsrechtl und nicht gewerberechtl Geschäftsführer bei Übertretungen des ArzneimittelG)
§ 9 Abs 1 VStG (Verantwortlichkeit, nach außen zur Vertretung berufener Geschäftsführer einer GmbH, sofern nicht in der VerwVorschrift anderes angeordnet; handelsrechtl und nicht gewerberechtl Geschäftsführer bei Übertretungen des ArzneimittelG)