§ 39 Abs 1 VStG (Beschlagnahme von Verfallsgegenständen, Vorliegen des Verdachts einer Verwaltungsübertretung ausreichend)
§ 51 Abs 1 VStG (Rechtsschutz durch UVS, Berufung, „Verwaltungsstrafsachen“, Begriff, auch ausschließlich verfahrensrechtliche Entscheidungen, Verfallsausspruch)