§ 47 Abs 5 VwGG (Kostenersatz; keiner bei Identität des Rechtsträgers von beschwerdeführender Partei und belangter Behörde)
VwGH 18.04.1994 93/10/0079 (Amtsbeschwerde)
Der A der Sbg Umweltanwaltschaft auf Kostenersatz war abzuweisen, weil das Land Sbg sowohl Rechtsträger der Sbg LReg als auch der Bfin ist (VwGH 05.07.1993, 92/10/0447).