§ 33 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Zurückziehung, Erklärung nur vor VwGH möglich; Verfahrenseinstellung nach Gegenstandslosigkeit der Beschwerde, Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Entscheidung über die Beschwerde)
VwGH 20.07.1995, 93/07/0036