§ 48 Abs 1 Z 2 VwGG (Kostenersatz an Beschwerdeführer; Schriftsatzaufwand, USt im Pauschale berücksichtigt; kein Streitgenossenzuschlag)
VwGH 20.06.1994, 90/10/0064
Das VwGG sieht einen Streitgenossenzuschlag neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor (VwGH 27.02.1992, 91/09/0208). Auch das Mehrbegehren hinsichtl der 20%igen USt war abzuweisen, weil die USt im pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz bereits berücksichtigt ist (VwGH 26.02.1992, 91/03/0300).