§ 89 Abs 2a lit c StVO (Verkehrsbeeinträchtigung, Hinderung eines Fahrzeuglenkers am Zufahren zu einer Grundstückseinfahrt; begründete Besorgnis einer Behinderung, wenn Benützung nicht völlig ausschließbar ist)
VwGH 02.05.1995, 95/02/0015
§ 89 Abs 2a lit c StVO (Verkehrsbeeinträchtigung, Hinderung eines Fahrzeuglenkers am Zufahren zu einer Grundstückseinfahrt; begründete Besorgnis einer Behinderung, wenn Benützung nicht völlig ausschließbar ist)
VwGH 02.05.1995, 95/02/0015