§ 8 Abs 2 Sbg SchischulG 1989 (sachliche Voraussetzung für eine SchischulBew ist ua, dass ein Sammelplatz besteht und dieser von den Sammelplätzen anderer Schischulen räumlich getrennt ist; von der Beh wahrzunehmen, kein subj Recht des BewInhabers einer bestehenden Schischule)
§ 9 Sbg SchischulG 1989 (Bewilligungsverfahren, keine Parteistellung der Inhaber bestehender Bewilligungen)