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VwGH 27. 6. 1994, 91/10/0237 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/1083ZfV 1996, 430

§ 5 Abs 1 Oö NSchG 1982 (Seeuferzone von 500 m; Verbot jedes Eingriffes in das Landschaftsbild; maßgebende Veränderung des Landschaftsbildes; bereits erfolgte konsenslose Eingriffe, laufende Entfernungsverfahren; Lagerung eines Segelbootes)

§ 39 Abs 1 und 4 Oö NSchG 1982 (Wiederherstellungs- und Beseitigungsauftrag)

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