§ 2 Abs 2 lit f OFG (Anspruchsvoraussetzungen, Schädigung in erheblichem Maße; Nachweis einer durch politische Verfolgung erzwungenen Emigration, politische Unzuverlässigkeit und wegen politischer Auffälligkeit erfolgte Entlassung nicht ausreichend)
§ 3 Abs 1 OFG (Nachweis der Voraussetzungen durch den Antragsteller)