§ 4 Abs 1 KOVG (Dienstbeschädigung, Begriff; Nervenleiden, Ablehnung als Dienstbeschädigung)
§ 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung wegen entschiedener Sache; Identität der Sache keine, fehlende Feststellungen über den entscheidungswesentlichen Sachverhalt)
§ 4 Abs 1 KOVG (Dienstbeschädigung, Begriff; Nervenleiden, Ablehnung als Dienstbeschädigung)
§ 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung wegen entschiedener Sache; Identität der Sache keine, fehlende Feststellungen über den entscheidungswesentlichen Sachverhalt)