§ 13 Abs 2 Tir HöfeG 1990 (Beschwerde an die Landeshöfekommission; Antragslegitimation, bei Antragsstattgebung jedes Mitglied der Höfekommisison; kein subj Recht einer Verfahrenspartei auf Versagung der Genehmigung)
VwGH 26.04.1995, 94/07/0179
Aus § 13 Abs 2 Tir HöfeG folgt das Fehlen des subj-öff Rechtes einer VerfPartei auf Versagung einer höferechtl Genehmigung (vgl VwGH 20.04.1993, 92/07/0205), was der BeschwLegitimation des Bf entgegensteht. Zurückw.