§ 367 Z 26 GewO (Nichteinhaltung von Auflagen oder Aufträgen)
§ 22 VStG (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen; fortgesetztes Delikt, Gesamtkonzept, mehrmonatige Unterbrechung der Tathandlungen schadet nicht)
§ 44a Z 2 VStG (Straferkenntnis, Spruch, verletzte Verwaltungsvorschrift; Betriebsanlagenbescheid, keine Bezeichnung des konkreten Punktes)