§ 366 Abs 1 Z 4 GewO idF vor Nov 1992 (Genehmigte Betriebsanlage, Änderung oder Betreiben nach Änderung ohne Genehmigung)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Konkretisierungsgebot, Angabe der „genehmigten Betriebsanlage“ durch Hinweis auf Genehmigungsbescheid)