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VwGH 2. 3. 1995, 94/19/0445 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/1027ZfV 1996, 414

Art 1 Abschn A FlKonv (Flüchtling, Furcht vor Verfolgung, Berichte von Amnesty International, Glaubwürdigkeit bei Erstbefragung in Schubhaft)

VwGH 02.03.1995, 94/19/0445

Soweit der Bf erstmals in der Berufung - im Gegensatz zu seinem erstinstanzl Vorbringen, in dem er ledigl auf die politischen Verhältnisse und seine politische Einstellung Bezug genommen hat - geltend gemacht hat, er sei Angehöriger des seitens der Regierung Somalias verfolgten Stammes der Issak, befindet sich die bel Beh mit ihrer in dieser Hinsicht gewählten Argumentation, diesem Vorbringen müsse die Glaubwürdigkeit versagt bleiben, weil die Angaben eines Asylwerbers bei seiner ersten Befragung der Wahrheit am nächsten kämen, auf dem Boden der zur Frage der Beweiswürdigung und ihrer Kontrolle durch den VwGH ergangenen hg Jud (VwGH 04.11.1992, 92/01/0514). Der Bf hat hiezu ledigl darauf verwiesen, dass er sich bei seiner Erstbefragung in Schubhaft befunden habe. Daraus kann aber kein Hindernis für einen Asylwerber abgeleitet werden, alle für die Erlangung der Flüchtlingseigenschaft maßgeblichen Umstände bereits bei der Ersteinvernahme vorzubringen.

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