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VwGH 2. 3. 1995, 94/19/0432 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/1026ZfV 1996, 414

§ 2 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 („Unterschutzstellung“ durch Ausstellen eines Reisepasses)

VwGH 02.03.1995, 94/19/0432

Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Heranziehung des gen Ausschließungsgrundes ist auszuführen, dass die Ausstellung eines Reisepasses idR - soferne nicht im konkreten Einzelfall ein dieser rechtl Beurteilung entgegenstehender Sachverhalt aufgezeigt wird - als eine der Formen angesehen werden muss, mit denen ein Staat seinen Angehörigen Schutz gewährt (VwGH 25.11.1994, 94/19/0376). Dass ein Sachverhalt vorliege, der eine abweichende Beurteilung gebietet, hat der Bf nicht vorgebracht. Es kann daher der bel Beh nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn sie aufgrund der am 8. 1. 1993 erfolgten Reisepassausstellung die Best des Art I Abschnitt C 1 Z 1 der Genfer FlKonv als erfüllt ansah.

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