§ 4 AsylG 1991 (Voraussetzungen der Ausdehnung von Asyl)
VwGH 02.03.1995, 95/19/0022
Gem § 4 AsylG 1991 ist die Gewährung von Asyl auf Antrag auf die ehel und außerehel minderjährigen Kinder (und den Ehegatten) auszudehnen, sofern sich diese Personen in Österr aufhalten und die Ehe schon vor der Einreise nach Österr bestanden hat. Diese in § 4 leg cit vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl auf die gen Personen setzt aber schon allein nach ihrem Wortlaut voraus, dass (unter anderem) dem Vater oder der Mutter bereits Asyl gewährt wurde (VwGH 20.12.1994, 94/20/0830; 19.10.1994, 94/01/0489 bis 0491 und 94/01/0543, 10.10.1994, 94/20/0623). Dies ist nach der insoweit unbestrittenen Begr im angef B im Zeitpunkt der Erlassung dieser E aber nicht der Fall gewesen, sodass sich die bel Beh mit ihrer Rechtsansicht auf dem Boden der Rechtslage befindet.