§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes, Auswirkungen auf Lebenssituation des Fremden und seiner Familie; Interessensabwägung, Suchtgiftdelikt, besondere Gefährlichkeit)
VwGH 23.02.1995, 95/18/0025
Es entspricht der st Rsp, dass im Fall von Suchtgiftdelikten auch bei ansonsten völliger sozialer Integration des Fremden aufgrund der bes Gefährlichkeit dieser Delikte die maßgebl öff Interessen an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes unverhältnismäßig schwerer wiegen als die gegenläufigen Interessen des Fremden (VwGH 03.11.1994, 94/18/0585, jeweils mwN). Von daher gesehen haben auch die sich in einer Ehe mit einer österr Staatsbürgerin sowie in dem Umstand, dass der Bf zeitweilig mit einem seiner im Bundesgebiet aufhältigen Brüder zusammenlebte, manifestierenden familiären Interessen des Bf zurückzustehen.