§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Prüfung der privaten und familiären Interessen; Aufenthalt im Bundesgebiet seit Geburt, Ausüben einer Beschäftigung)
VwGH 23.02.1995, 94/18/0764, 0815