§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, rechtskräftige gerichtliche Verurteilung wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden, Besitz und Führen einer verbotenen Waffe)
VwGH 01.02.1995, 94/18/0539