§ 22 BPersVG
Personalvertretung 27.04.1993 A 12-PVAK/93
Funktionsausübung eines PersV ist auch der Austausch von Inf und Meinungen bei zwanglosen Zusammenkünften von Bed, desgleichen Kontaktnahme oder Erfahrungsaustausch mit PersV, die PersVA bei anderen DSt angehören. Es ist auch selbstverständlich, dass vielfach Anliegen von Bed an die Vertreter der ihnen nahestehenden Wählergruppen herangetragen werden.