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VfGH 2. 3. 1995, G 289/94, V 297/94 und Folgezahlen (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/821ZfV 1996, 302

Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Verwerfung, Aufhebung; Rückwirkung auf Anlassfall, sog Quasianlassfall; Anlassfallwirkung gilt auch für das V-Prüfungsverfahren, aus dessen Anlass des G-Prüfungsverfahren eingeleitet wurde)

VfGH, 02.03.1995, G 289/94, V 297/94 und Folgezahlen

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