Art 139 Abs 6 zweiter Satz B-VG (Verordnungsprüfung; Verwerfung, Aufhebung; Wirkung im Anlassfall, Prüfung im Anlassfall nicht im Einzelnen an Hand der bereinigten Rechtslage; Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes)
Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerde; Prüfungsmaßstab, Rechtswidrigkeit wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung)