Art 137 B-VG (Klagen; Zulässigkeit eines an die zur Einziehung befugte Behörde gerichteten Klagebegehrens auf Rückerstattung bereits bezahlter Strafbeträge, Stattgabe der Klage aufgrund ohne Rechtsgrund durchgeführter Exekution infolge nicht in Rechtskraft erwachsener Strafverfügungen mangels Zustellung derselben an namhaft gemachte Zustellungsbevollmächtigte)