§ 31 Abs 2 lit a Vlbg GVG 1993 (Übergangsbestimmung, Zuendeführen anhängiger Verfahren nach bisher geltenden Vorschriften; verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit)
VfGH 25.09.1995 B 1376, 1377/94
Der VwGH hat keine Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der ÜbergangsBest des § 31 Abs 2 lit a Vlbg GVG 1993. Eine ges Anordnung, dass anh Verf (sofern sie keine Strafsachen betreffen) nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen sind, ist an sich verfassungsrechtl unbedenkl.