Verletzung (Bescheid)
VfGH 27.09.1995, B 316/94
Verletzung im Gleichheitsrecht, da die Beh widesprüchl vorging Obgleich sie einerseits, dem G entsprechend, eine bes HabilitationsKomm einsetzte, versäumte sie es andererseits, den Weg für eine E der bes HabilitationsKomm durch Aufhebung des erstinst (das Habilitationsansuchen des Bf abw) B freizumachen. Sie hat somit verkannt, dass sie, wenn sie eine bes HabilitationsKomm einsetzt, den B der HabilitationsKomm jedenfalls aufheben muss. Damit hat sie iSd Rsp des VfGH Willkür geübt (s Hochschulwesen unter G 1248/95, 27.09.1995).